Loading

Anzeige

Wirkliches Gold kann eine Insolvenz Schuldnerberatung natürlich nicht wert sein. Denn sämtliche Vermögensgegenstände, welche nicht der Pfändungsfreigrenze unterliegen und in Geld umgewandelt werden können sowie ohne emotionalen Wert sind, müssen auch in einer Privatinsolvenz den Gläubigern zugutekommen. Dennoch hat eine Schuldnerberatung bei Verbindlichkeiten einen hohen Wert. Viele Menschen sind unverschuldet in die Insolvenz geraten und erhalten schlimme Post vom Inkasso Hamburg. Eine Beratung ist hier nicht nur eine gute Möglichkeit, um die Übersicht und damit die Kontrolle wiederzuerlangen. Der Schuldenberater ist auch eine faktische Entlastung und sorgt dafür, dass die Zukunft wieder schuldenfrei geplant werden kann. Verbraucher profitieren von diesen Dienstleistungen und können sich in der Regel innerhalb kurzer Zeit eine wirkliche Perspektive erarbeiten.

Was ist eine Insolvenz?

Ganz grob gesagt ist eine Insolvenz der Zustand, in der die hohen Verbindlichkeiten nicht mehr aus eigener Kraft bezahlt werden können. Wer das nicht mehr kann, der gerät schnell in große Gefahr. Unbezahlte Rechnungen können mehr sein als ein Ärgernis. Manchmal sind sie sogar ein Strafgrund, und natürlich wird die Lebensqualität deutlich eingeschränkt. Der Insolvenzverwalter hat somit häufig nicht einfach nur die Aufgabe des Eintreibens von Schulden. Durch seine Arbeit soll sichergestellt werden, dass der Schuldner in der nahen Zukunft entlastet wird und wieder ein normales Leben führen kann.

Die Insolvenz Schuldnerberatung muss deswegen ganzheitlich gesehen, und nicht als Einschränkung begriffen werden. Vielmehr ergeben sich durch das geordnete Verfahren für den Verbraucher neue Optionen, die er nach Ablauf der gesetzlichen Fristen frei von Verbindlichkeiten nutzen kann. Grundsätzlich muss zwischen drei Arten des Insolvenzverfahrens unterschieden werden. Im Fokus steht natürlich die Insolvenz von privaten Verbrauchern, wobei die Insolvenz von Unternehmen aus organisatorischen Gründen ebenfalls näher erläutert werden muss.

Privatinsolvenz

Die klassische Privatinsolvenz hat im Zuge der letzten Reformen des Insolvenzrechts eigentlich als juristischer Begriff an sich ihre Gültigkeit verloren. Heute wird eher von der Verbraucherinsolvenz gesprochen, welche sich massiv von den bisherigen Verfahren unterscheidet. Die frühere Privatinsolvenz war eine harte Angelegenheit, bei der die Gläubiger in der Regel zum großen Teil befriedigt werden mussten. Eine Restschuldbefreiung war in den wenigsten Fällen, und dann nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Das Insolvenzverfahren wurde in diesen Fällen oftmals gerichtlich angeordnet und durchgeführt. Für Verbraucher war dies die härteste Form der Insolvenz und nicht ohne Grund sehr unbeliebt. Im Zuge der letzten Finanzkrise von 2008 wurde das Recht in diesem Bereich massiv geändert. In der neuen Verbraucherinsolvenz stehen die Bedürfnisse der Verbraucher im Vordergrund. Diese zu schützen und möglichst effektiv von der Schuldenlast zu befreien, ist das Ziel der neuen Verfahrensweisen.

Verbraucherinsolvenz

Die neuartige Verbraucherinsolvenz ermöglicht einen deutlich höheren Schutz für die Verbraucher. Das neue Gesetz mit dem etwas sperrigen Titel „Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens“ sorgt gegenüber Verbrauchern für deutlich mehr Rechtssicherheit. Wichtig zu wissen ist, dass nur Insolvenzverfahren, welche ab dem 1.10.2020 beantragt wurden, von diesen Regelungen profitieren können. Der Verbraucher hat durch dieses Verfahren die Möglichkeit innerhalb von 3 Jahren eine komplette Restschuldbefreiung zu erreichen, auch wenn die Ansprüche der Gläubiger in diesem Zeitraum nicht befriedigt werden konnten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher nicht sein ganzes Leben lang für die offenen Verbindlichkeiten haften muss und mehr individuelle Freiheit behält.

So läuft eine private Insolvenz ab (Beispiel)

Das Verfahren zur Befreiung von den Verbindlichkeiten ist immer dasselbe. An erster Stelle steht eine außergerichtliche Einigung. Der Schuldner muss nachweisen können, dass er eine Einigung mit den Gläubigern versucht hat und dabei die Finanzen offen gelegt wurden. Gleichzeitig muss er nachweisen können, dass eine Begleichung der Schulden für ihn sozial und finanziell nicht tragbar wäre. Ist dies der Fall, so kann ein Antrag auf Restschuldverfahren und auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Es ist empfehlenswert, dass schon im Zuge der Einigungsversuche ein pfändungssicheres Konto eingerichtet wird.

Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird durch das Gericht ein Treuhänder bestimmt, welcher das Vermögen des Schuldners gleichmäßig an die Gläubiger verteilt. Für den Schuldner beginnt zusätzlich eine Wohlverhaltensphase, in welcher die Schulden, so weit es geht, beglichen werden müssen. Erfüllt der Schuldner die dreijährige Wohlverhaltensphase, so kann ein Antrag auf Restschuldbefreiung bewilligt werden. Durch die Bewilligung des Antrages wird der Schuldner von allen Schulden befreit und kann wieder befreit aufatmen.

Unterschiede und Überschneidungen zwischen Verbraucher- und Unternehmensinsolvenz

Grundsätzlich hat die Insolvenz eines Unternehmens erst einmal wenig mit der Insolvenz des Verbrauchers zu tun. Doch auch hier gibt es Überschneidungen. Beispielsweise kann es sein, dass der Verbraucher mit seinem Vermögen für sein eigenes Unternehmen haftet. Ebenfalls ein klassisches Beispiel aus der Praxis ist der Freelancer, der einen Verbraucherkredit aufgenommen und diesen in sein Unternehmen gesteckt hat. In diesem Falle sind die Verfahrensweisen zwar ähnlich, allerdings wird sehr genau zwischen Unternehmensschuld und Verbraucherschuld unterschieden. Der Verbraucher kann von der Restschuld befreit werden, während er als Unternehmer deutlich länger haftet. Deswegen ist es für Solo-Selbständige empfehlenswert eine Restschuldversicherung abzuschließen, oder aber die Kredithaftung bei Vertragsabschluss weitestgehend auszuschließen.

Wie kann eine Schuldnerberatung helfen?

Eine Insolvenz Schuldnerberatung erfüllt mehrere praktische Aufgaben. An erster Stelle steht die Erfahrung aus der Praxis, die ein Schuldnerberater mit sich bringt. Der Experte sorgt dafür, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und das private Vermögen nach Möglichkeit erhalten bleibt. Gleichzeitig unterstützt er mit Rat und Tat im Alltag. Viele Einsparungsmöglichkeiten sind aus externer Sicht zwar offensichtlich, werden vom Verbraucher aber häufig nicht erkannt.

Hier hilft der Schuldnerberater weiter und ermöglicht so im idealen Fall sogar neue finanzielle Spielräume. Als Treuhänder kann der Experte zudem einen wichtigen Beitrag zur Entschuldung leisten. Viele Schuldner sind nicht gerade begeistert, wenn sie ihre individuellen Finanzen gegenüber fremden Personen und Institutionen veröffentlichen müssen. Doch das ist nun einmal die Pflicht und ein professioneller Berater kann dafür sorgen, dass dieses Prozedere nicht nur schmerzfrei, sondern auch erfolgreich verläuft.

Fazit: Professionelle Schuldnerberatung ist unverzichtbar

Eine private Insolvenz ist nie angenehm und in ihrem Verfahren ein tiefer Einschnitt in das private Leben der Verbraucher. Aber durch die neue Gesetzeslage können gerade Verbraucher auf einen deutlich stärkeren Schutz durch das Recht hoffen und sich im besten Falle sogar innerhalb von drei Jahren komplett von den Verbindlichkeiten befreien. Eine professionelle Schuldnerberatung ist die ideale Lösung und hilft dabei, die Übersicht zu bewahren.

Der Experte kümmert sich mit seiner Erfahrung und seiner Kompetenz um viele wichtige Angelegenheiten und kann so dafür sorgen, dass die Befreiung von den Schulden im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz möglichst schnell und effektiv erfolgen kann. Die Beratung ist eine Entlastung, auf die Verbraucher in der Praxis nicht verzichten können und es auch nicht sollten. Denn im Alleingang ist eine effektive Entschuldung fast nicht möglich, oder zumindest deutlich anspruchsvoller.